Qualifikation und Fördergeld

Qualifikation

Die Genehmigungen für eine Tagespflege von Kindern nach §43 SGB VIII des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis liegen vor. Qualifikations-Zertifikate als Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG (Gruppenleitung)  liegen vor. Regelmäßige Fachfortbildungen, sowie spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Kleinkinder im 2-Jahres-Rhythmus sind garantiert.

Wir nehmen regelmäßig an Infektionsschutz- und Lebensmittelhygieneschulungen teil.

Förderung des Jugendamtes

Beim Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis kann eine einkommensunabhängige  Förderung nach § 23 KJSG beantragt werden. Die Kindertagespflege ist etwas günstiger als  staatliche Krippen. Gefördert werden alle Eltern, die berufstätig oder arbeitssuchend sind, sowie Auszubildende und Studenten mit 7,50 € pro Betreuungsstunde abzüglich eines Eigenkostenbeitrages , der sich nach der Kinderanzahl im Familienhaushalt richtet. (Zudem wird zusätzlich  1,-€/Randstunde für die Betreuung von 7.00 Uhr – 8.00 Uhr gezahlt.)

Kostenbeitrag/Eigenanteil:

  • lebt 1 Kind im Haushalt, werden 1,82 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben 2 Kinder im Haushalt, werden 1,40 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben 3 Kinder im Haushalt, werden 0,93 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • leben  4 oder mehr Kinder im Haushalt, werden 0,30 €/Stunde als Eigenanteil berechnet
  • Jugendamt-Kindertagespflege, Wirtschaft & Förderung Tel. 06221/522-2247 oder Fachberatung Kindertagespflege 06201/9483- 6112

Der Eigenanteil ist abhängig von der jeweiligen Förderung, die das Jugendamt berechnet.

  • In die Berechnung fließen die Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben ein und unsere 6-wöchige Schließzeit.
  • Es werden  46 Wochen pro Jahr für die Berechnung zugrunde gelegt.
  • In die Berechnung des Jugendamtes wird die Fahrtzeit (einfach) zur Arbeit angerechnet (mittels Routenplaner berechnet).
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
  • Arbeitsbescheingungen müssen ab einem  Betreuungsumfang  ü b e r  30,00 Std./Woche vorgelegt werden.
  • Anfangs zahlen die Eltern den vereinbarten Betreuungsbetrag an uns und gehen in Vorkasse bis die Förderung bewilligt wurde.
  • Wenn die Fördergelder regelmäßig vom Jugendamt eingehen, erstatten wir den Eltern umgehend die vorab geleisteten Beiträge und stellen ihnen nur noch die Differenz in Rechnung (= vereinbarter Betreuungsbetrag minus Förderung vom Jugendamt).
  • Der Eingewöhnungsmonat wird vom Jugendamt „spitzabgerechnet“, d.h. alle Betreuungsstunden werden exakt aufgeführt und dem Jugendamt übermittelt. Die Erstattung erfolgt nach ca. 4 Wochen.
  • Das Jugendamt zahlt ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend den errechneten regulären Förderbetrag.
  • Daher stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Förderung.
  • Die Förderung wird 1 Jahr gewährt, danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Notieren Sie sich unbedingt diesen Termin.
  • Förderung wird auch gewährt, wenn ein Elternteil arbeitssuchend ist oder studiert.
  • Der Eigenanteil kann auf Antrag, je nach wirtschaftlicher Situation komplett erlassen werden. Den Antrag erhalten Sie beim Jugendamt.
  • Noch Fragen? Bitte fragen Sie !  :  )

Förderung der Stadt Ladenburg

Die Stadt Ladenburg gewährt zudem auf Antrag der Eltern zusätzlich einen Zuschuß von 1,50 € pro Betreuungsstunde für Ladenburger Eltern, die ein Kind in eine Kindertagespflege geben.  Den Antrag stellen die Eltern bei der Stadtverwaltung. Der Zuschuss wird  ab 2020 direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.  Die geförderte Stundenzahl ist der  geförderten Betreuungstundenanzahl des Jugendamtes angepasst.

Tel. 06203/7014